Die Strandhotel Schwerin GmbH plante einen Um-, An- und Neubau des bestehenden Strandhotels für ein multimediales Tagungs- und Kongress-zentrum in Schwerin am Zippendorfer Strand.
Mit der Aufstellung der dazu erforderlichen 2. B-Plan-Änderung Nr. 16.91.01 ‚Zippendorf‘ wurden Maßnahmen geplant, die gemäß § 14 (2) Landesnaturschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LNatG M-V) einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen.
Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und den Aussagen aus dem Grünordnungsplan ‚Zippendorf‘ wurden grünordnungsplanerische sowie naturschutzfachliche Ansprüche an den Bebauungsplan formuliert.
Zeitraum 2004
Grünordnungsplan
Strandhotel Schwerin GmbH
Grevesmühlener Straße 18
19057 Schwerin